Prüfung von Urheberrechtsabgaben an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

Wir prüfen Meldungen zu Urheberrechtsabgaben nach den Vorgaben der §§ 54 ff. UrhG – von Smartphones und Tablets bis hin zu PCs, Unterhaltungselektronik und Speichermedien – und sorgen für korrekte, rechtssichere und nachvollziehbare Ergebnisse

Die Bedeutung der Urheberrechtsabgaben ZPÜ


Einleitung zu den Urheberrechtsabgaben ZPÜ

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) erhebt auf Grundlage der §§ 54 ff. UrhG Abgaben auf Geräte und Speichermedien, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden können. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, diese Abgaben regelmäßig zu melden und abzuführen. Um die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit dieser Meldungen sicherzustellen, ist eine unabhängige Prüfung erforderlich, die die gemeldeten Mengen und Beträge mit den internen Aufzeichnungen des Unternehmens abgleicht.


Wer ist betroffen?

Von den Abgaben nach §§ 54 ff. UrhG sind insbesondere Hersteller, Importeure und Händler betroffen, die Geräte oder Speichermedien erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Dazu zählen unter anderem PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Smartwatches, Unterhaltungselektronik, USB-Sticks und Speicherkarten.


Die Vergütungspflicht entsteht unmittelbar mit dem Inverkehrbringen (§ 54b UrhG) und ist nicht an den tatsächlichen Endverbraucher gebunden.


Meldepflichten und Herausforderungen

Die Herausforderung liegt in der korrekten Abgrenzung der Geräteklassen und der vollständigen Erfassung der relevanten Stückzahlen. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Nachforderungen, Vertragsstrafen oder Bußgeldern führen und bergen zudem erhebliche Reputationsrisiken


Nach § 54e UrhG sind Unternehmen verpflichtet, der ZPÜ regelmäßig Art und Stückzahl der eingeführten oder in Verkehr gebrachten Geräte und Speichermedien zu melden. Werden diese Meldungen nicht, unvollständig oder fehlerhaft abgegeben, kann gemäß § 54e Abs. 2 UrhG der doppelte Vergütungssatz verlangt werden.


Zusätzlich haben Hersteller, Importeure und Händler nach § 54f UrhG eine umfassende Auskunftspflicht über ihre Verkaufs- und Bezugsquellen. Auch hier droht im Falle unvollständiger oder falscher Angaben die Verdopplung der Vergütungspflicht.


Darüber hinaus sehen die Gesamtverträge mit der ZPÜ (z. B. Bitkom-Gesamtverträge) Mechanismen für Nachforderungen und Vertragsstrafen vor, wenn sich Abweichungen bei den gemeldeten Stückzahlen ergeben.


Unsere Unterstützung

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung von ZPÜ-Meldungen für unterschiedlichste Produktgruppen. Wir begleiten Sie von der Aufbereitung der Daten über die Durchführung der Prüfung bis hin zur Erstellung eines aussagekräftigen Prüfungsberichtes.


Mit unserer strukturierten Vorgehensweise stellen wir sicher, dass Ihre Meldungen rechtssicher, nachvollziehbar und vollständig sind. Damit reduzieren Sie Risiken und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Die Prüfung der Urheberrechtsabgaben und die Produktgruppen

 Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Produktgruppen, für die wir die Prüfung der Meldungen an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) durchführen.

Prüfung von Meldungen für Smartphones

Wir prüfen die Meldungen für Smartphones nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

Prüfung von Meldungen für Tablets

Wir prüfen die Meldungen für Tablets nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

Prüfung von Meldungen für PCs

Wir prüfen die Meldungen für PCs nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

Prüfung von Meldungen für Unterhaltungselektronik

Wir prüfen die Meldungen für Unterhaltungselektronik nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

Prüfung von Meldungen für USB-Sticks und Speicherkarten

Wir prüfen die Meldungen für USB-Sticks und Speicherkarten nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

Prüfung von Meldungen für Smartwatches

Wir prüfen die Meldungen für Smartwatches nach den Vorgaben der ZPÜ und stellen sicher, dass die gemeldeten Stückzahlen vollständig und korrekt sind.

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