Steuerberatung für Influencer und Content Creator
Wir begleiten Influencer und Content Creator bei allen steuerlichen Fragen – von Kooperationen bis zu internationalen Einnahmen
Steuerliche Beratung für Influencer und Content Creator
Einführung
In der Praxis besteht dabei häufig der Irrtum, dass einzelne Leistungen steuerfrei seien – tatsächlich unterliegen jedoch nahezu alle Einnahmen einer steuerlichen Erfassung.
Influencer gehören zu einer noch jungen, aber dynamisch wachsenden Berufsgruppe. Die Einkünfte stammen aus vielfältigen Quellen wie Kooperationen mit Marken, Affiliate-Marketing, Produktplatzierungen, Werbeeinnahmen auf Social-Media-Plattformen oder aus eigenem Merchandising. Diese Einnahmequellen unterscheiden sich stark voneinander und führen zu komplexen steuerlichen Anforderungen.
Besonderheiten ergeben sich vor allem bei der Abgrenzung zwischen Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Sachzuwendungen in Form von Produkten („Barter Deals“ oder "PR-Pakete") und gewerblichen Einkünften. Gerade das Thema geldwerter Vorteil durch zugesandte Waren ist steuerlich bedeutsam und wird von der Finanzverwaltung zunehmend in den Blick genommen.
Hinzu kommt, dass Influencer häufig international agieren. Zahlungen von Plattformen mit Sitz im Ausland, Kooperationen mit internationalen Marken und Einnahmen aus Fremdwährungen erfordern eine genaue steuerliche Einordnung. Dabei spielen auch Fragen zur Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Leistungen eine zentrale Rolle.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Influencer sind noch nicht abschließend durch den Gesetzgeber geregelt, werden jedoch in der Praxis zunehmend konkretisiert. In den meisten Fällen liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, sodass neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zu beachten ist. Nur in seltenen Fällen, etwa bei journalistisch geprägten Tätigkeiten, kann eine freiberufliche Einstufung in Betracht kommen.
Eine Herausforderung besteht in der Bewertung von Sachleistungen. Produkte, die Influencer im Rahmen von Kooperationen kostenlos erhalten, gelten steuerlich als Einnahmen und müssen mit ihrem Marktwert angesetzt werden. Ob Kleidung, Kosmetik, Technik oder Reisen – die Finanzverwaltung erwartet eine vollständige Erfassung.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Umsatzsteuer. Leistungen, die Influencer gegenüber Unternehmen erbringen, sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Dabei kommt es auf den Leistungsort und die Art der Leistung an, insbesondere bei grenzüberschreitenden Kooperationen. Fehler bei der Einstufung können zu erheblichen Nachforderungen führen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Ware behalten oder weitergegeben wird
Auch Betriebsausgaben sind für Influencer besonders relevant. Neben klassischen Kosten wie Miete, Büroausstattung und Personal zählen hierzu insbesondere Kamera- und Produktionstechnik, Software, Studiokosten, Reisekosten für Content-Erstellung, Ausgaben für Werbung, Verwaltung und Promotion sowie Aufwendungen für Mitarbeiter oder Assistenzen. Entscheidend ist die saubere Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung.
Unsere Leistungen für Influencer und Content Creator
Wir unterstützen Influencer bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und schaffen eine klare Struktur für die vielfältigen Einkommensquellen. Dazu gehört die laufende Buchhaltung, die nicht nur Geldzahlungen, sondern auch Sachzuwendungen vollständig und nachvollziehbar erfasst. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Einnahmen korrekt dokumentiert und den steuerlichen Anforderungen entsprechend behandelt werden.
Darüber hinaus erstellen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder – falls erforderlich – den Jahresabschluss. Diese Auswertungen bilden die Grundlage für Ihre Steuererklärungen und zugleich für Ihre eigene finanzielle Planung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation und kommen Ihren steuerlichen Verpflichtungen nach.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erstellung der Steuererklärungen. Hier berücksichtigen wir insbesondere die Besonderheiten der Influencer-Tätigkeit – von der Umsatzsteuer bei internationalen Kooperationen bis zur Behandlung von Barter Deals. Durch die vollständige Erfassung aller relevanten Daten stellen wir sicher, dass Ihre Steuererklärungen vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erfolgen.
Neben diesen Kernaufgaben beraten wir zu branchenspezifischen Fragestellungen. Dazu zählen Fragen zur Gewerbesteuer, zur optimalen Gestaltung von Betriebsausgaben oder zu Kooperationen mit internationalen Unternehmen. Auch beim Aufbau eigener Marken oder beim Einstieg in den E-Commerce begleiten wir die steuerliche Seite zuverlässig und transparent.
Unsere Kanzlei
Als Kanzlei legen wir Wert auf Nachvollziehbarkeit, Transparenz und persönliche Betreuung. Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten, die mit der Tätigkeit als Influencer verbunden sind, und sorgen dafür, dass diese in allen wesentlichen Bereichen berücksichtigt werden.
Unser Ansatz ist es, die Vielfalt Ihrer Einkünfte präzise zu erfassen und steuerlich korrekt abzubilden. Damit schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine verlässliche Grundlage für Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen.
Wir begleiten Influencer langfristig – von den ersten Schritten in der Selbstständigkeit über die laufende steuerliche Betreuung bis hin zu komplexeren Themen wie Markenaufbau, Internationalisierung oder Umstrukturierungen.
Unsere leistungen für influencer und content creator
Unsere Leistungen
Buchhaltung
Einkommensteuer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Steuererklärungen
Grundsteuer
Branchen
spezifische Beratung
Steuerberatung für Influencer und Content Creator
Von Kooperationen über Barter Deals bis hin zu internationalen Projekten – wir schaffen Klarheit in der steuerlichen Behandlung und geben Ihnen Sicherheit für Ihre digitale Karriere.