Prüfung von Eisenbahnverkehrsunternehmen
Wir prüfen Eisenbahnverkehrsunternehmen nach gesetzlichen Vorgaben
– von der Jahresabrechnung über SGB IX bis hin zu KWKG –
und sorgen für Transparenz, Rechtssicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.
Prüfung von Eisenbahnverkehrsunternehmen
Wir führen für Eisenbahnverkehrsunternehmen verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die von uns angebotenen Prüfungen.
Prüfungen nach § 231 SGB IX
Wir prüfen die Erstattungsansprüche für Beförderungsentgelte schwerbehinderter Menschen. Dabei kontrollieren wir, ob die gemeldeten Fahrgeldeinnahmen vollständig und korrekt sind.
Prüfungen nach § 30 KWKG
Eisenbahnverkehrsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung von der KWKG-Umlage erhalten. Wir prüfen die erforderliche Erklärung zu Strommengen und wirtschaftlichen Kennzahlen, damit die Anträge rechtssicher und fristgerecht bestätigt werden.
Prüfungen nach § 37 StromPBG
Wir prüfen nach § 37 StromPBG die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und bestätigen die ordnungsgemäße Nachweisführung
Prüfungen der Bruttofahrgeldeinnahmen
Wir prüfen die Einnahmemeldungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gemäß den Vorgaben der Verkehrsverträge und Einnahmenaufteilungsverträge
Prüfung der Jahresabrechnung des Verkehrsverbundes
Wir übernehmen die Prüfung der Jahresabrechnung, inklusive Fahrgelderlösen, Verbundstatistiken und Ausgleichszahlungen. Ziel ist eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Einnahmen und Verteilungen im Verkehrsverbund.
Weitere Prüfungen
Neben den hier aufgeführten Leistungen prüfen wir auf Anfrage gerne, ob auch weitere für Ihr Unternehmen relevante Prüfungen durchgeführt werden können.
+50 durchgeführte Prüfungen
Erfahrung, auf die sich Eisenbahnverkehrsunternehmen verlassen können.
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