Immobilien und Steuern

Immobilien sind nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der privaten Vermögensbildung, sondern bringen auch komplexe steuerliche Pflichten mit sich. Wir unterstützen Sie dabei, alle steuerlichen Aspekte rund um Ihre Immobilie im Blick zu behalten. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit zu verschaffen, steuerliche Risiken zu vermeiden und Chancen optimal zu nutzen.

Steuerliche Beratung für Eigentümer und Vermieter


Einführung

Immobilien stellen für viele Privatpersonen die wichtigste Kapitalanlage dar. Gleichzeitig sind sie steuerlich anspruchsvoll, da zahlreiche Regelungen zu beachten sind. Ob Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf – jede Nutzung bringt unterschiedliche steuerliche Folgen mit sich. Wer hier den Überblick behält, kann nicht nur rechtliche Sicherheit gewinnen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile realisieren.


Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wer seine Immobilien vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 EStG. Diese Einkünfte müssen jährlich in der Steuererklärung angegeben werden. Von den Mieteinnahmen dürfen jedoch zahlreiche Kosten abgezogen werden – etwa für Instandhaltung, Verwaltung, Schuldzinsen oder Abschreibungen. Damit lassen sich die steuerpflichtigen Einkünfte oft deutlich reduzieren.


Absetzbarkeit von Kosten

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Absetzbarkeit von Werbungskosten. Dazu zählen unter anderem Reparaturen, Modernisierungen, Hausnebenkosten oder Versicherungen. Auch Fahrtkosten zum Objekt können steuerlich berücksichtigt werden. Gerade hier ergeben sich in der Praxis häufig Fragen, da zwischen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen und über die Jahre verteilten Herstellungskosten unterschieden werden muss.


Abschreibungen und steuerliche Vorteile

Eigentümer können den Wertverlust ihrer Immobilie steuerlich geltend machen. Die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ein wesentliches Instrument, um die Steuerlast langfristig zu senken. Insbesondere bei Neubauten, denkmalgeschützten Immobilien oder energetischen Sanierungen bestehen besondere Regelungen, die zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten eröffnen.


Immobilienverkäufe und Spekulationssteuer

Beim Verkauf von Immobilien gilt die sogenannte Spekulationsfrist. Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder veräußert, muss den Gewinn in der Regel versteuern – es sei denn, das Objekt wurde ausschließlich selbst genutzt oder im Verkaufsjahr sowie den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Diese Frist ist ein entscheidender Faktor für die Steuerplanung und kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.


Ferienwohnungen und Sonderreglungen und Spekulationssteuer

Ein weiteres wichtiges Thema sind Ferienwohnungen oder zeitweise vermietete Objekte. Hier gelten spezielle Regeln für die steuerliche Anerkennung von Werbungskosten und die Abgrenzung zur Liebhaberei. Auch die Frage, in welchem Umfang private Nutzung steuerlich zulässig ist, ohne die Absetzbarkeit zu gefährden, ist von großer Bedeutung.


Grundsteuer und Nebenkosten

Neben der Einkommensteuer spielt auch die Grundsteuer eine Rolle. Eigentümer sind verpflichtet, ihre Immobilien im Rahmen der Grundsteuerreform neu zu erklären. Auch die Umlage von Nebenkosten auf Mieter ist rechtlich und steuerlich klar geregelt. Fehler können hier schnell zu Konflikten oder finanziellen Nachteilen führen.



Unsere Leistungen für Immobilieneigentümer

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen steuerlichen Fragen rund um Ihre Immobilien. Dazu gehört die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit allen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die Berechnung von Abschreibungen sowie die Dokumentation von Kosten und Investitionen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei Fragen zu Immobilienverkäufen, Spekulationsfristen oder bei der steuerlichen Einordnung von Ferienwohnungen.


Unsere Leistungen für Immobilieneigentümer

Als Kanzlei legen wir Wert auf Nachvollziehbarkeit, Transparenz und persönliche Betreuung. Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten, die mit Immobilien verbunden sind, und sorgen dafür, dass diese in allen wesentlichen Bereichen berücksichtigt werden.

Unsere leistungen für Immobilieneigentümer

Unsere Leistungen

Buchhaltung

Einkommensteuer

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Steuererklärungen

Grundsteuer

Branchen
spezifische Beratung

Verlässliche Begleitung für Immobilieneigentümer

Von der Vermietung bis zum Verkauf – wir schaffen Klarheit, Transparenz und Sicherheit bei allen steuerlichen Fragen rund um Ihre Immobilie.

Jetzt Kontakt aufnehmen