Steuerberatung für Rechtsanwälte und Unternehmensberater

Kompetente Steuerberatung für anspruchsvolle Mandatsstrukturen – wir schaffen Klarheit, Sicherheit und Entlastung im Kanzlei- und Beratungsalltag

Steuerliche Beratung und Betreuung für Rechtsanwälte und Unternehmensberater


Einführung

Rechtsanwälte und Unternehmensberater bewegen sich in einem beruflichen Umfeld, das durch hohe Verantwortung, komplexe Mandatsstrukturen und starke Wettbewerbsbedingungen geprägt ist. Steuerliche Pflichten laufen dabei parallel – mit branchenspezifischen Besonderheiten wie der Abgrenzung von Betriebsausgaben, der Umsatzsteuerpflicht bei Beratungsleistungen oder der steuerlichen Behandlung von Honoraren aus Mandaten im In- und Ausland. Kanzleigröße, Gesellschaftsform und Abrechnungswege haben unmittelbare Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung.


Investitionen in Büroausstattung, digitale Infrastruktur oder Personal erfordern eine vorausschauende steuerliche Planung, damit Liquidität und Abschreibungen optimal zusammenspielen. Auch Themen wie Reisekosten zu Gerichts- oder Mandantenterminen, Fortbildungsausgaben, digitale Belegprozesse oder die Abrechnung internationaler Projekte stellen besondere Anforderungen dar.


Unser Ansatz: klare Strukturen, verlässliche Zahlen und eine Beratung, die die Dynamik Ihrer Branche versteht. So reduzieren wir administrativen Aufwand, sichern Compliance und schaffen Freiräume für Ihre Mandatsarbeit.


Steuerliche Rahmenbedingungen

Die steuerlichen Rahmenbedingungen von Rechtsanwälten und Unternehmensberatern sind vielfältig und hängen stark von Mandatsstruktur, Gesellschaftsform und Tätigkeitsgebiet ab. Rechtsanwälte zählen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Freiberuflern. Ihre Einkünfte unterliegen daher grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer, sondern werden im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt. Einnahmen stammen überwiegend aus Mandantenhonoraren, die regelmäßig anfallen, können aber auch durch projektbezogene Tätigkeiten ergänzt werden, die steuerlich korrekt erfasst und periodengerecht abgegrenzt werden müssen.


Bei Unternehmensberatern ist die Situation komplexer. Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt und umfasst ein breites Spektrum von Tätigkeiten. Steuerlich entscheidend ist, ob eine Einordnung als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt oder ob eine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist. Eine Freiberuflichkeit wird nach der deutschen Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Tätigkeit die hohen Anforderungen an einen „beratenden Betriebswirt“ erfüllt.. Andernfalls erfolgt die Einordnung als gewerblich mit entsprechender Gewerbesteuerpflicht.


Unternehmensberater mit internationaler Ausrichtung sehen sich zudem häufig Fragen der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Projekten gegenüber. Die korrekte Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen und steuerbefreiten Leistungen spielt hierbei eine zentrale Rolle, da Fehlklassifikationen zu Nachforderungen der Finanzverwaltung führen können.


Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Behandlung von Betriebsausgaben. Neben klassischen Kosten wie Miete, Personal oder Fachliteratur sind auch Reisekosten, Mandantenveranstaltungen oder Aufwendungen für digitale Beratungsplattformen von Bedeutung. Diese Ausgaben müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, damit sie steuerlich berücksichtigt werden können.


Schließlich wirkt sich auch die Wahl der Rechtsform erheblich auf die steuerlichen Rahmenbedingungen aus. Einzelkanzleien und Partnerschaftsgesellschaften sind meist einfacher strukturiert, während Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder LLPs komplexere buchhalterische und steuerliche Anforderungen mit sich bringen. Jede Struktur bringt spezifische Auswirkungen auf Besteuerung, Haftung und Nachfolgeplanung mit sich.


Unsere Leistungen für Rechtsanwälte und Unternehmensberater

Wir bieten Rechtsanwälten und Unternehmensberatern eine umfassende steuerliche Betreuung, die auf die branchenspezifischen Anforderungen zugeschnitten ist. Dazu gehören die laufende Buchhaltung, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen sowie die fristgerechte Abgabe sämtlicher Steuererklärungen.


Darüber hinaus prüfen wir Ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten – etwa bei der Vorsteuer, bei projektbezogenen Abgrenzungen oder bei der steuerlichen Behandlung von internationalen Mandaten. Wir beraten Sie außerdem bei Investitionsentscheidungen, unterstützen bei der Rechtsformwahl und begleiten Sie bei Umstrukturierungen.


Unsere Kanzlei

Als Kanzlei legen wir besonderen Wert auf eine sorgfältige und persönliche Betreuung. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Pflichten zuverlässig zu erfüllen und Ihnen klare Strukturen für Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zu bieten.


Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um individuelle Lösungen zu entwickeln, die wirklich zu ihrer beruflichen Praxis passen. Transparenz, Verlässlichkeit und eine strukturierte Vorgehensweise stehen dabei im Mittelpunkt.


Damit schaffen wir eine Basis, auf der Sie sich auf Ihre Mandanten und Projekte konzentrieren können, während wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten erledigen.

Unsere leistungen für Rechtsanwälte und unternehmensberater

Unsere Leistungen

Buchhaltung

&

Kanzleiorganisation

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Steuererklärungen

Jahresabschlüsse


Branchen
spezifische Beratung

Kompetenz für anspruchsvolle Berufe

Von der Buchhaltung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bis zu Steuerfragen: Wir entlasten Rechtsanwälte und Unternehmensberater, damit sie sich auf ihre Mandanten und Projekte konzentrieren können.

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