Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Wir prüfen Stiftungen, Vereine und gemeinnützige Organisationen nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben – von der Jahresabrechnung über Rechenschaftsberichte bis hin zu Kassenprüfungen – und schaffen so Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen

Beschreibung von Prüfungen im Gemeinnützigkeitsrecht


Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen unterliegen besonderen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen. Neben den allgemeinen Rechnungslegungspflichten sind Vorgaben aus dem Gemeinnützigkeitsrecht, aus den Stiftungsgesetzen der Länder sowie aus den jeweiligen Satzungen einzuhalten. Eine ordnungsgemäße Buchführung und transparente Jahresabrechnung sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch wesentliche Grundlage für das Vertrauen von Aufsichtsbehörden, Zuwendungsgebern und Spendern.


Wir unterstützen Vereine, Stiftungen und sonstige gemeinnützige Körperschaften bei der Erstellung der Buchhaltung und Jahresrechnung – etwa für Ersatzschulen, Aus- und Fortbildungsvereine oder Stiftungen im sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich. Dabei sind wir vertraut mit Mittelverwendungsrechnungen, Spendenbescheinigungen sowie den Anforderungen an den Nachweis der satzungsmäßigen Mittelverwendung.

Prüfung von Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen

Wir führen für Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen verschiedene gesetzlich und satzungsmäßig vorgeschriebene Prüfungen durch. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die von uns angebotenen Prüfungen.

Prüfung des Rechenschaftsberichts

Wir kontrollieren, ob die Vermögens- und Ertragslage nachvollziehbar dargestellt ist und die Berichterstattung den Anforderungen von Satzung und Aufsichtsbehörden entspricht.

Prüfung der Jahresabrechnung gemäß StiftG NRW

Für Stiftungen in Nordrhein-Westfalen prüfen wir die Jahresabrechnung auf formale und materielle Richtigkeit und bestätigen die ordnungsgemäße Mittelverwendung.

Kassenprüfungen

Im Rahmen von Vereins- oder Stiftungssatzungen übernehmen wir Kassenprüfungen, um Transparenz und Vertrauen gegenüber Mitgliedern und Spendern sicherzustellen.

Ihr Mehrwert


Durch unsere Erfahrung im Gemeinnützigkeitsrecht und in der Prüfung von Stiftungen und Vereinen stellen wir sicher, dass Ihre Jahresabrechnungen nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch die besonderen Anforderungen von Finanzverwaltung und Aufsichtsbehörden erfüllen. So gewinnen Sie Sicherheit, stärken das Vertrauen Ihrer Förderer und können sich auf Ihre eigentliche gemeinnützige Tätigkeit konzentrieren.

Ihr Partner für Vertrauen

Mit unserer Erfahrung im Gemeinnützigkeitsrecht stehen wir Stiftungen, Vereinen und Organisationen als verlässliches Prüfungsteam zur Seite

Prüfung anfragen

Stellen Sie uns Ihr Anliegen vor und wir beraten Sie individuell, praxisnah und zuverlässig.